Gemeinschaftsgrundschule Zwirnerstrasse

Jetzt geht's los!

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

„Lernen ist ein Schatz, der seinem Besitzer überall hin folgt.“
(chinesisches Sprichwort)

Wichtige Informationen zur Schulanmeldung

  • Sie haben für Ihr Kind die freie Schulwahl (Auflösung der Schulbezirke).
  • Sie können Ihr Kind nur an einer Schule anmelden. Einen Anspruch haben Sie auf die wohnortnahe Schule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.
  • Die Zwirnerstraße wird als zweizügige Schule geführt und kann im nächsten Schuljahr 50 Kinder aufnehmen. Sollten sich mehr Kinder anmelden, werden zunächst alle Kinder aufgenommen, auf deren Schreiben der Stadt Köln die GGS Zwirnerstraße als nächstgelegene Grundschule angegeben ist. Sollten dies mehr als 50 Kinder sein, entscheidet die Schulweglänge über die Aufnahme.
  • Sie müssen eine weitere Schule bei der Anmeldung auf dem Anmeldebogen der Stadt Köln als Zweitwunsch angeben.
  • Unsere Schule bietet allen Kindern Plätze im Offenen Ganztag an.

Nehmen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit in die Schule. Dabei kann Ihr Kind die Schule kennenlernen. Außerdem überprüfen wir spielerisch, auf welchem Entwicklungsstand sich Ihr Kind gerade befindet. So können wir bei Bedarf Tipps geben, wie Sie Ihr Kind fördern können. Damit der Schulstart gut gelingt.

Bitte kommen Sie zu dem Termin in unser Sekretariat im 1. OG, Raum A-108.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • ausgefüllten Anmeldebogen und das Schreiben der Stadt Köln zur Schulanmeldung
  • Personalausweis der Erziehungsberechtigten
  • Stammbuch oder Geburtsurkunde
  • Wenn vorhanden: Sorgerechtsbescheinigungen
  • Impfpass oder Kopie des Impfpasses

 

Die wichtigsten Schritte zur Einschulung können Sie sich im Video „Einschulung von Schulkindern“ auf der Internetseite der Stadt Köln anschauen:

Zum Video

Schulpflicht

Ihr Kinder ist dieses Jahr schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September diesen Jahres seinen sechsten Geburtstag feiert. Sie erhalten dann automatisch und rechtzeitig einen Brief vom Schulamt der Stadt Köln.

Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

Wenn Ihr Kind nach dem 30.09. geboren ist und Sie dennoch seine Einschulung wünschen, können Sie einen formlosen Antrag an uns richten. Die Schulleitung entscheidet dann nach eingehender Beratung mit Ihnen über die Aufnahme. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.

Voraussetzung für Rückstellung

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens. Diese Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen.