Gemeinschaftsgrundschule Zwirnerstrasse

Jetzt geht's los!

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

„Lernen ist ein Schatz, der seinem Besitzer überall hin folgt.“
(chinesisches Sprichwort)

Wie begleite ich mein Kind im Übergang zwischen Kita und Grundschule?

Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist für Eltern und Kinder ein großer Schritt – was können wir zusammen tun, dass er gut gelingt?

Auf der Seite der Stadt Köln finden Sie viele Hinweise und Filme:

Wie begleite ich mein Kind im Übergang in die Schule?

 

In Zusammenarbeit mit den umliegenden Kitas haben wir einen Flyer entwickelt, der sehr praktisch zeigt, was Backen mit Bildung und Lernen zu tun hat:

Bildung backen

 

In dem Elternratgeber Mathematik finden sie viele Anregungen, um mit Ihrem Kind die Welt der Zahlen im Alltag zu entdecken:

Elternratgeber Mathematik

Elternratgeber Mathematik deutsch/englisch

Elternratgeber Mathematik deutsch/arabisch

Wie kann ich die Schule kennenlernen?

Am Freitag, 15. September bieten wir einen Tag der Offenen Tür in unserer Schule an.

Sie werden von Grundschüler*innen durch das Gebäude geführt und können gemeinsam mit Ihrem Kind am Unterricht einer Klasse teilnehmen.

Anschließend laden wir Sie unser Wochenfeier ein.

Fragen zur Anmeldung, zum Unterricht, zum Ganztag und zum Schulleben beantworten wir in der abschließenden Informationsveranstaltung.

Wie und wann melde ich mein Kind in der Schule an?

Sie können frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden. Dabei haben Sie Anspruch auf einen Schulplatz in der Schule, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, wenn diese genügend Plätze hat. Auch können Sie zwischen einer städtischen Bekenntnisschule (evangelisch oder katholisch) und einer Gemeinschaftsschule wählen. Sie können Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden.

Die Gemeinschaftsgrundschule Zwirnerstraße wird als zweizügige Schule geführt und kann im nächsten Schuljahr bis zu 50 Kinder aufnehmen. Sollten sich mehr Kinder anmelden, werden zunächst alle Kinder aufgenommen, auf deren Schreiben der Stadt Köln die GGS Zwirnerstraße als nächstgelegene Grundschule angegeben ist. Sollten dies mehr als 50 Kinder sein, entscheidet die Schulweglänge über die Aufnahme.

Es kann also vorkommen, dass es an unserer Schule zu wenige Plätze für alle angemeldeten Kinder gibt. Sie müssen daher eine weitere Schule bei der Anmeldung auf dem Anmeldebogen der Stadt Köln als Zweitwunsch angeben.

Die Gemeinschaftsgrundschule Zwirnerstraße bietet allen Kindern Plätze im Offenen Ganztag an.

In der Woche vom 23. bis 26. Oktober können Sie Ihr Kind bei uns an der Schule im Sekretariat, 1. OG Raum 108 anmelden. Einen Termin für die Schulanmeldung vereinbaren Sie ab dem 17.09.2023 hier.

Nehmen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit in die Schule. Dabei kann Ihr Kind die Schule kennenlernen. Außerdem überprüfen wir spielerisch, auf welchem Entwicklungsstand sich Ihr Kind gerade befindet. So können wir bei Bedarf Tipps geben, wie Sie Ihr Kind fördern können, damit der Schulstart gut gelingt.

Bitte kommen Sie zu dem Termin in unser Sekretariat im 1. OG, Raum A-108.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

  • ausgefüllten Anmeldebogen und das Schreiben der Stadt Köln zur Schulanmeldung
  • Personalausweis der Erziehungsberechtigten
  • Stammbuch oder Geburtsurkunde
  • Wenn vorhanden: Sorgerechtsbescheinigungen
  • Impfpass oder Kopie des Impfpasses
  • gerne die Bildungsdokumentation der Kindertageseinrichtung
  • bei Bedarf Untersuchungsergebnisse und Therapieberichte des Kindes

 

Die wichtigsten Schritte zur Einschulung können Sie sich im Video „Einschulung von Schulkindern“ auf der Internetseite der Stadt Köln anschauen:

Zum Video

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Ihr Kinder ist dieses Jahr schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September diesen Jahres seinen sechsten Geburtstag feiert. Sie erhalten dann automatisch und rechtzeitig einen Brief vom Schulamt der Stadt Köln.

Vorzeitige Einschulung

Wenn Ihr Kind nach dem 30.09. geboren ist und Sie dennoch seine Einschulung wünschen, können Sie einen formlosen Antrag an uns richten. Die Schulleitung entscheidet dann nach eingehender Beratung mit Ihnen über die Aufnahme. Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches Gutachten heranziehen. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.

Rückstellung

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens. Diese Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen.